Steuerreform Hotellerie

Was kommt noch? Steuerreform Hotellerie

Durch die Umsatzsteuererhöhung ergeben sich für Sie auch Änderungen in der Splittung der einzelnen Bausteine von Pauschalangeboten.

Diese müssen nach den aktuellen Steuersätzen im Verhältnis zu den Einzelverkaufspreisen (sofern im Angebot) oder im Verhältnis der Kosten gesplittet werden. Getränke welche nicht im Rahmen des ortsüblichen Frühstücks angeboten werden sind separat zu behandeln.

Bei Begrüßungscocktails, Golf – oder Tennisstunden ändert sich nichts, diese werden einzeln mit 20% besteuert und 13% im Paket.

Achtung – alkoholische Getränke wie z.B. Sekt am Frühstücksbuffet müssen mit 20% besteuert werden.

Wichtige Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich